Gesellschaftsvertrag GbR, ausführlich
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Gesellschaftsvertrag GbR, ausführlich
Diese Vorlage enthält einen Gesellschaftsvertrag zur Gründung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR).
In einer GbR schließen sich zwei oder mehrere natürliche oder juristische Personen zu einem gemeinsamen Zweck zusammen. Diese Gesellschaftsform zeichnet sich insbesondere durch eine hohe Flexibilität aus.
Zusammenfassung des Muster-Gesellschaftsvertrags:
- Präambel
In der Präambel wird zunächst der Wille der Vertragsparteien benannt, in eine gemeinsame Gesellschaft bürgerlichen Rechts einzutreten.
- §1 Gesellschaftszweck
Hier wird der Zweck der Gesellschaft, die durch den Vertrag entsteht, bestimmt.
- §2 Name und Sitz
In diesem Abschnitt werden der Name und der Sitz der Gesellschaft eingetragen.
- §3 Dauer
Hier wird festgehalten, wann die Gesellschaft ihre Tätigkeit aufnimmt, für welche Dauer sie besteht und wie die Kündigung geregelt ist.
- §4 Geschäftsjahr
Dieser Paragraph definiert das Geschäftsjahr und geht im Besonderen auf das erste Geschäftsjahr ein.
- §5 Betriebsräume
Wo sich die Geschäfts- bzw. Betriebsräume der Gesellschaft befinden, wird hier festgelegt.
- §6 Einlagen
In diesem Abschnitt werden die in die Gesellschaft eingebrachten Wirtschaftsgüter und Bareinlagen aufgeführt; zudem wird der Zusammenhang dieser Einlagen mit dem Stimmrecht hergestellt und es werden Bestimmungen zu Nebentätigkeiten getroffen.
- §7 Gesellschafterkonten
Hier werden die verschiedenen Arten der Gesellschafterkonten benannt und beschrieben, was im Einzelnen darauf zu verbuchen ist.
- §8 Verfügung über Gesellschaftsanteile
Dieser Abschnitt bestimmt die Konditionen, unter denen Gesellschaftsanteile übertragen werden dürfen.
- §9 Geschäftsführung und Vertretung
Der Paragraph regelt die Berechtigung zur Geschäftsführung und Vertretung zwischen den Gesellschaftern.
- §10 Gesellschafterbeschlüsse
Hier wird näher auf die Gesellschafterbeschlüsse, wie und wo diese zu treffen sind und wer berechtigt ist, an der Beschlussfindung teilzunehmen, eingegangen.
- §11 Buchführung und Bilanzierung
Dass eine Buchführung vonnöten ist, wer sie durchzuführen hat und wie sie auszusehen hat, wird in diesem Abschnitt ebenso definiert wie das Prozedere einer jährlichen Bilanzierung.
- §12 Vorwegvergütungen
Dieser Paragraph schreibt die Höhe der Vorwegvergütungen für die Gesellschafter und wann diese zu zahlen sind fest; außerdem wird der Vergütungsanspruch geschäftsführender Gesellschafter im Krankheitsfall geregelt.
- §13 Verteilung von Gewinn und Verlust
Hier wird festgehalten, wie Gewinn und Verlust zwischen den Gesellschaftern verteilt werden.
- §14 Entnahmen
Dieser Paragraph definiert, zu welchen Geldentnahmen die Gesellschafter berechtigt sind.
- §15 Wettbewerbsverbot und Geheimhaltung
In diesem Abschnitt ist das Wettbewerbsverbot für die einzelnen Gesellschafter im Detail formuliert; es wird außerdem darauf eingegangen, in welchem Maße die Gesellschafter zur Geheimhaltung verpflichtet sind.
- §16 Verfügung über Geschäftsanteile
Hier ist zu entnehmen, unter welchen Voraussetzungen ein Gesellschafter über seine Gesellschaftsanteile verfügen darf.
- §17 Tod und Erbfolge
Dieser Paragraph regelt, wie im Falle des Todes eines Gesellschafters zu verfahren ist, was mit dessen Gesellschaftsanteilen geschieht und welche Ansprüche für die Erben des Verstorbenen gegenüber der Gesellschaft bestehen.
- §18 Ausschluss und Einziehung
Unter welchen Bedingungen ein einzelner Gesellschafter ausgeschlossen und seine Geschäftsanteile eingezogen werden können und wie in diesem Fall im Detail vorzugehen ist, wird hier aufgeführt.
- §19 Ausscheiden und Fortführung
Wie vorgegangen wird, wenn ein Gesellschafter ausscheidet und die übrigen Gesellschafter eine Auflösung der Gesellschaft wünschen, ist diesem Abschnitt zu entnehmen.
- §20 Abfindung
Dieser Paragraph beschreibt das Recht eines ausgeschiedenen Gesellschafters auf Abfindung, zu welchem Preis die Gesellschaftsanteile veräußert werden, was bei Uneinigkeit in diesem Falle geschieht und wie ein Abfindungsguthaben auszuzahlen ist.
- §21 Schriftform und Salvatorische Klausel
Abschließend wird vermerkt, dass vertragliche Änderungen und Ergänzungen der Schriftform bedürfen; zusätzlich findet die Salvatorische Klausel Erwähnung.
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