Kündigung wegen Hinderung angemessener wirtschaftlicher Verwertung, § 573 Abs. 2 Nr. 3 BGB
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Kündigung wegen Hinderung angemessener wirtschaftlicher Verwertung, § 573 Abs. 2 Nr. 3 BGB
Mit der Vorlage macht der Vermieter von seinem Recht Gebrauch, das Mietverhältnis zu kündigen, weil er ohne die Kündigung, d. h. bei bestehenbleibendem Mietverhältnis, an einer angemessenen wirtschaftlichen Verwertung gehindert wäre. Solche Fälle von Verwertungen können bei einem Verkauf, Umbau, Abriss oder bei Sanierung oder Modernisierung eines Gebäudes bestehen. In der Musterkündigung wird der Fall behandelt, dass ein Nachbar ein besonderes Ankaufsinteresse hat, welches um einiges höher ist als der ermittelte Verkehrswert.
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