Kündigungsschreiben Darlehensvertrag (BGB)
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Kündigungsschreiben Darlehensvertrag (BGB)
Mit dem Kündigungsschreiben kündigt ein Darlehensgeber einem Darlehensnehmer den Kreditvertrag. Ist im Darlehensvertrag kein Zeitpunkt für die Rückzahlung getroffen, so steht jeder Partei nach § 488 Abs. 3 BGB ein Kündigungsrecht zu. Die gesetzliche Frist beträgt für die Kündigung 3 Monate, es sei denn die Parteien haben abweichendes vereinbart. Der Darlehensrückzahlungsbetrag wird mit Ablauf der Kündigungsfrist fällig.
Inhalt Kündigungsschreiben für Darlehensgeber:
- Vertragsgegenstand
- Kündigung
- Hinweis auf gesetzliche Kündigungsfrist
- Angabe einer Rückzahlungsfrist
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