Anfechtung des Mietvertrags wegen Irrtums
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Anfechtung des Mietvertrags wegen Irrtums
Diese Vorlage enthält ein Musterschreiben für die Anfechtung des Mietvertrags.
Befand sich der Mieter während der Vertragsunterzeichnung im Irrtum, so kann der Mieter den Vertrag anfechten. Der Anspruch dazu begründet sich aus § 119 BGB. Die Anfechtung muss unverzüglich, d. h. ohne schuldhaftes Verzögern, erklärt werden. Die Folge eines erfolgreich angefochtenen Vertrages ist, dass der Vertrag von Anfang an als nichtig anzusehen ist. Die Vertragsparteien sind verpflichtet den Vertrag rückabzuwickeln.
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