Fortsetzungsverlangen Mieter - Zeitmietvertrag, § 575 Abs. 3 Satz 1 BGB
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Fortsetzungsverlangen Mieter - Zeitmietvertrag, § 575 Abs. 3 Satz 1 BGB
Tritt der vertraglich geregelte Befristungsgrund für ein Mietverhältnis verspätet ein, stellt ein Mieter mit diesem Schreiben ein Fortsetzungsverlangen gemäß § 575 Abs. 3 Satz 1 BGB bei seinem Vermieter. Rechtliche und erklärende Hinweise finden Sie zusätzlich in diesem Musterschreiben.
Das Schreiben gilt für Mietverträge, die auf bestimmte Zeit, nach der Mietreform (01.09.2001), geschlossen wurden.
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