Schwangerschaft-Mitteilung Gewerbeaufsichtsamt
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Schwangerschaft-Mitteilung Gewerbeaufsichtsamt
Meldung einer Schwangerschaft an das Gewerbeaufsichtsamt
Nach der Mitteilung einer Arbeitnehmerin über eine bestehende Schwangerschaft ist der Arbeitgeber verpflichtet, die Beschäftigung einer werdenden Mutter umgehend dem Gewerbeaufsichtsamt zu melden (laut § 5 Abs 1. MuSchG).
Die zuständigen Behörden klären nach Angaben der Arbeitsbedingungen, der Tätigkeitsart u.a., ob ein mögliches Beschäftigungsverbot erteilt werden muss. Erfolgt die Mitteilung über die Beschäftigung einer werdenden Mutter nicht umgehend, kann es zu einer Geldbuße von bis zu 2.500 € kommen – aufgrund eines Verstoßes gegen die Benachrichtungspflicht.
Mit diesem praxiserprobten Muster-Formular melden Sie dem Aufsichtsamt rechtskonform, dass Sie eine schwangere Mitarbeiterin beschäftigen. Die Vorlage können Sie beliebig oft verwenden und bei Bedarf leicht anpassen.
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