Muster Partnerschaftsvertrag für Rechtsanwälte
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Muster Partnerschaftsvertrag für Rechtsanwälte
Dieses Muster für einen Partnerschaftsvertrag beinhaltet einen umfangreichen Partner-Gesellschaftsvertrag für Rechtsanwälte zum Download.
Die Partnerschaft ist eine Gesellschaft, in der sich Angehörige Freier Berufe nach § 1 Abs. 1 Partnerschaftsgesellschaftsgesetz (PartGG) zur Ausübung ihrer Berufe zusammenschließen. In der Vorlage gründen zwei Rechtsanwälte eine gemeinsame Partnergesellschaft und beabsichtigen weitere Partner aufzunehmen. Die Gesellschafter der Partnerschaft müssen die Partnerschaft im Partnerschaftsregister eintragen lassen. Auch der Ein- oder Austritt eines Vertragspartners, die Änderung des Namens oder die Sitzverlegung der Partnerschaft müssen zur Eintragung ins Partnerschaftsregister angemeldet werden.
Vertragsinhalte - Muster Partnerschaftsvertrag für Rechtsanwälte:
- Präambel
Hier werden die wesentlichen Teile der Partnerschaftsgesellschaft festgehalten, und die Vertragsbasis festgesetzt.
- §1 Errichtung und Zweck
Hier wird der Gegenstand der Gesellschaft als Partnerschaft definiert und festgelegt.
- §2 Name und Sitz
Dieser Paragraph enthält nähere Details zum Namen, dessen erlaubter Nutzung und dem Sitz der Partnerschaft.
- §3 Partner (Rechtsanwälte)
Hier werden schließlich die einzelnen Partner namentlich genannt und genauere Bestimmungen gemacht, ab wann die Partnerschaft besteht.
- §4 Partnerschaftsanteile
Die einzelnen Anteile der Partnerschaft werden hier den Gesellschaftern zugeordnet.
- §5 Beginn, Dauer und Geschäftsjahr
Hier wird festgelegt, wann die Partnerschaft beginnt, für welchen Zeitraum sie fortdauert und wann das Geschäftsjahr beginnt beziehungsweise endet.
- §6 Berufsausübung und Mandate
In diesem Abschnitt sind wichtige Bestimmungen dazu zu finden, wie die Berufsausübung innerhalb der Partnerschaft geregelt ist und wie mit erteilten Mandaten verfahren wird.
- §7 Partnerversammlung, Vertretung und Stimmrecht
Hier wird festgelegt, wie über Beschlüsse entschieden wird und wonach sich das Stimmrecht richtet; zudem wird der Geltungsbereich dieser Beschlüsse und die Aufteilung der Geschäftsführungsbefugnis beschrieben.
- §8 Unterrichtung der Partner
Der Paragraph regelt, inwiefern die einzelnen Partner sich über Mandate zu unterrichten haben, für wen ein Einsichts- und Prüfungsrecht von Unterlagen besteht und wie diese Prüfung auszusehen hat.
- §9 Einnahmen
Hier wird festgeschrieben, wie mit Einnahmen einzelner Partner im Bezug auf die Partnerschaft zu verfahren ist.
- §10 Beteiligung an Gewinn und Verlust, Entnahmen
In diesem Paragraphen sind Bestimmungen zur Aufteilung von Gewinnen und Verlusten der Partnerschaft sowie zu Voraussetzungen für Entnahmen durch die Partner zu finden.
- §11 Eintritt neuer Partner
Hier wird festgelegt, wer als neuer Partner aufgenommen werden kann und wie bei einer solchen Aufnahme zu verfahren ist.
- §12 Ausscheiden
Hier wird aufgeführt, wann ein Partner aus der Partnerschaft ausscheiden oder gekündigt werden kann und wie anschließend mit der Partnerschaft weiter verfahren wird.
- §13 Abfindung
Dieser Paragraph bezieht sich auf das mögliche Ausscheiden eines Partners und klärt seine Rechte und Ansprüche auf Abfindung sowie die Haftung.
- §14 Mandatsschutz
Hier wird festgelegt, unter welchen Bedingungen der ausgeschiedene Partner Mandate weiterführen bzw. neue Mandate von Auftraggebern, die mit der Partnerschaft zusammengearbeitet haben, übernehmen darf.
- §15 Verfügung über Partnerschaftsanteile
Hier wird festgehalten, wie bei der Übertragung, Belastung sowie sonstiger Verfügung über einen Partnerschaftsanteil zu verfahren ist und unter welchen Bedingungen ein Partner seinen Anteil veräußern darf.
- §16 Urlaub, Schwangerschaft und Krankheit
Hier wird die Planung des Urlaubs der Partner geregelt und festgeschrieben, wie bei Schwangerschaft oder Krankheit eines Partners vorzugehen ist.
- §17 Versicherung und Haftung
Hier wird vereinbart, ob die Partner Anspruch auf eine Versicherung durch die Partnerschaft haben (z. B. Berufshaftp?ichtversicherung) und wann die Partnerschaft im Versicherungsfall haftet.
- §18 Streitbeilegung
Dieser Abschnitt enthält Bestimmungen zur Beilegung eines möglichen Streits zwischen den Partnern.
- §19 Schlussbestimmungen
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