Partnerschaftsvertrag für Ingenieure
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Partnerschaftsvertrag für Ingenieure
Der Partnerschaftsvertrag beinhaltet einen umfangreichen Partner-Gesellschaftsvertrag für Ingenieure.
Die Partnerschaft ist eine Gesellschaft, in der sich Angehörige Freier Berufe nach § 1 Abs. 1 Partnerschaftsgesellschaftsgesetz (PartGG) zur Ausübung ihrer Berufe zusammenschließen. In der Vorlage gründen zwei Ingenieure eine gemeinsame Partnergesellschaft und beabsichtigen weitere Partner aufzunehmen. Die Gesellschafter der Partnerschaft müssen die Partnerschaft im Partnerschaftsregister eintragen lassen. Auch der Ein- oder Austritt eines Partners, die Änderung des Namens oder die Sitzverlegung der Partnerschaft müssen zur Eintragung ins Partnerschaftsregister angemeldet werden.
Alle Paragraphen des Partnerschaftsvertrags für Ingenieure finden Sie hier:
- Präambel
Die Präambel enthält die Absichtserklärung der Vertragsparteien, die in einer Partnerschaft zusammenzuarbeiten.
- §1 Errichtung und Zweck
Zunächst werden Gegenstand, Zweck und unternehmerische Art der Tätigkeit der Partnerschaft festgelegt.
- §2 Name und Sitz
Hier werden der Name der Partnerschaft sowie ihr Sitz und das zuständige Amtsgericht eingetragen.
- §3 Partner
Die einzelnen beteiligten Partner werden hier aufgelistet; es wird festgeschrieben, welche beruflichen Voraussetzungen die Partner zu erfüllen haben.
- §4 Partnerschaftsanteile und Einlagen
Dieser Abschnitt enthält die Höhe der jeweiligen Partnerschaftsanteile sowie die Summe der Einlagen und das Datum, zu dem diese zu erbringen sind.
- §5 Beginn, Dauer und Geschäftsjahr
Hier wird vermerkt, wann die Partnerschaft beginnt, für welche Dauer sie besteht und wann das Geschäftsjahr beginnt.
- §6 Berufsausübung und Kunden
Dieser Abschnitt regelt etwaige Nebentätigkeiten von Partnern, Aufträge von alten und neuen Kunden der Partner im Kontext der Partnerschaft sowie die Gütertrennung bzw. den Zugewinnsausgleich bei Partnern, die verheiratet sind.
- §7 Partnerversammlung, Vertretung und Stimmrecht
Hier wird festgelegt, wie Entscheidungen der Partner wirksam getroffen werden, wie das Stimmrecht verteilt ist, wann Beschlüsse angefochten werden können; außerdem wird auf die Geschäftsführungs- und Vertretungsbefugnis eingegangen.
- §8 Unterrichtung der Partner
Dieser Abschnitt enthält Ausführungen zur gegenseitigen Unterrichtung der Partner und dem Recht auf Einsichtnahme in Bücher und Unterlagen der
Partnerschaft oder die Prüfung von Unterlagen durch die Partner oder Erben.
- §9 Einnahmen und Ausgaben, Jahresabschluss
Dieser Paragraph definiert einzelne Einnahmen und Ausgaben der Partner als solche der Partnerschaft und nimmt Bezug auf Form und Frist des Jahresabschlusses.
- §10 Beteiligung an Gewinn und Verlust, Entnahmen
Hier wird festgeschrieben, wie sich Gewinne und Verluste der Partnerschaft verteilen und welche Entnahmen wann und in welcher Höhe erfolgen dürfen.
- §11 Eintritt neuer Partner
Der Eintritt eines Neupartners, welche beruflichen und privaten Voraussetzungen dieser zu erfüllen hat, was er gegenüber der Partnerschaft erklären und wie der Erwerb von Geschäftsanteilen verlaufen muss, wird hier geregelt.
- §12 Ausscheiden eines Partners
Dieser Paragraph regelt die Möglichkeiten des Ausscheidens oder der Kündigung eines Partners und benennt mögliche Gründe, Fristen und Folgen.
- §13 Abfindung
Dieser Abschnitt bezieht sich auf die Abfindung und die Vergütung des Anteils am Goodwill der Partnerschaft für einen ausscheidenden Partner; zudem werden die Auszahlungsmodalitäten sowie diesbezügliche Haftungsregelungen und Honorarforderungen ausgeführt.
- §14 Kundenschutz
Hier werden die mögliche Übernahme von Kunden der Partnerschaft durch ausgeschiedene Partner und die Ansprüche, die daraus für die Partnerschaft entstehen, geklärt.
- §15 Verfügungen über Partnerschaftsanteile
In diesem Paragraphen wird festgelegt, unter welchen Bedingungen ein Partner eigene Anteile veräußern oder übertragen darf; es werden das Vorkaufsrecht der übrigen Partner und Auflagen für den Verkaufspreis definiert.
- §16 Urlaub, Schwangerschaft und Krankheit
Dieser Paragraph macht Angaben zum Beschluss über den Jahresurlaub der Partner sowie über Rechte und Pflichten, die sich aus der Schwangerschaft einer Partnerin oder aus langwieriger Krankheit eines Partners ergeben.
- §17 Versicherungen und Haftung
Dieser Abschnitt regelt Bestimmungen für die Berufshaftpflichtversicherung der Partner und bestimmt, was im Versicherungsfall gilt, für wen diese Bestimmungen Gültigkeit haben und wie die persönliche Haftung für Berufsfehler geregelt ist.
- §18 Streitbeilegung
Hier werden Auflagen für die außergerichtliche Beilegung von Streitigkeiten innerhalb der Partnerschaft in Form von Mediation und Schiedsverfahren festgesetzt.
- §19 Schlussbestimmungen
Abschließend wird festgelegt, wie Änderungen am Vertragswerk durchgeführt werden, dass diese der Schriftform bedürfen und welche Ansprüche aus dem Vertrag vorliegen; Nebenabreden werden ausgeschlossen und die Salvatorische Klausel wird erwähnt.
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