Stellenbeschreibungen sind Beschreibungen einer Arbeitsstelle. Sie dienen dazu festzulegen, welche Aufgaben ein bestimmter Arbeitsplatz beinhaltet. Die Anforderungen an einen Bewerber gehören nicht in eine Stellenbeschreibung. Eine Stellenbeschreibung ist keine Tätigkeitsbeschreibung, ähnelt dieser aber in einigen Punkten. Inhaltliche und formale Gestaltung von Stellenbeschreibungen werden meist variabel gehalten, sollten aber trotzdem folgende Punkte beinhalten:
• Stellenbezeichnung
• Hauptziel, Aufgabenbereich, persönliche Anforderungen
• Stellvertreter
• Vorgesetzter und direkte Mitarbeiter
Eine Stellenbeschreibung bezieht sich jedoch immer auf eine einzelne Stelle. In der Praxis enthalten Stellenbeschreibungen im öffentlichen Dienst jedoch auch personenbezogene Informationen, wodurch im Einzelnen die richtige Eingruppierung in die Tarifgruppe garantiert wird und zum anderen die Stellenbeschreibung auch für eine gezielte Personalentwicklung eingesetzt werden kann. Eine Stellenausschreibung sollte klar formuliert sein, damit jeder Mitarbeiter genau über die Befugnisse, Aufgaben und Ziele informiert ist.
Öffentlicher Dienst und kirchlicher Dienst müssen sich jedoch noch an weiteren Maßgaben orientieren. Stellenbeschreibungen im öffentlichen Dienst sind immer an einen Tarifvertrag gebunden. Dies gilt zum einen für die Eingliederung als auch für Spartentarifverträge des öffentlichen Dienstes. Arbeitgeber müssen diese tariflichen Vorgaben beachten. Tarifverträge enthalten 15 Endgeldstufen und auch noch weitere Unterkategorien für Aufgaben, die besonders anspruchsvoll sind. Bei den Stellenbeschreibungen für den öffentlichen Dienst sollte man daher immer auf die Endgeldgruppen eingehen. Die 1- 4 Endgeldgruppe betrifft sehr einfache Tätigkeiten. Hierfür ist keine spezielle Ausbildung nötig. In diese Gruppe kann man zum Beispiel Küchenhilfen oder auch Hilfsarbeiter einordnen. Um in die Endgeldstufen 5 - 8 zu gelangen, benötigt man eine Ausbildung. Bis Gruppe 12 benötigt man einen Fachhochschulabschluss oder Bachelor, ab der Endgeldstufe 13 ist ein Universitätsabschluss Voraussetzung. Im öffentlichen Dienst führt die Anwendung von Tarifverträgen dazu, dass tarifkonforme Stellenbeschreibungen verwendet werden müssen.
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