Mankovereinbarung (Mankoabrede)
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Mankovereinbarung (Mankoabrede)
Geprüfte Muster-Mankovereinbarung aus dem Hause A/S/G Rechtsanwälte
Soll ein Arbeitnehmer für eine Soll- und Ist-Differenz (Kassendifferenz) haftbar gemacht werden, erfolgt dies mit einer Manko-Vereinbarung. Im arbeitsrechtlichen Sinne besteht ein Manko, wenn Kassen- oder Warenbestände, über die ein Arbeitnehmer verfügt, nicht vollständig sind. Dies stellt eine Pflichtverletzung des Arbeitnehmers dar. Wenn eine Mankovereinbarung getroffen wurde, haftet der Arbeitnehmer nur in Höhe des vereinbarten Mankogeldes.
Inhalt der Vorlage: Mankoübernahme (mit Alternativen), die Höhe des Mankogeldes, den Mankoabzug und Sonstiges.
Die Vereinbarung können Sie nach dem Download sofort einsetzen und beliebig oft verwenden.
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