Vereinsrecht
Als Verein (Verband) bezeichnet man eine Vereinigung von natürlichen und/ oder juristischen Personen zur gemeinsamen Verfolgung eines bestimmten Zwecks. Der Bestand des Vereins wird dabei vom Wechsel seiner Vereinsmitglieder nicht berührt.
Die Palette an Vereinszwecken reicht vom örtlichen Freizeit-, Kultur- und Sportverein, über Träger- und Fördervereine für karitative Zwecke bin hin zu wirtschaftlichen Interessenverbände, Gewerkschaften und Parteien.
Um Ihnen Zeit und Arbeit zu ersparen, stellen wir Ihnen hier zahlreiche relevante Formulare, Vordrucke und Vorlagen zur Verfügung. Wir unterstützen Sie zum Beispiel bei der Erstellung einer formgültigen und rechtssicheren Vereinssatzung, bieten Ihnen Muster für die Anmeldung zum Vereinsregister und die Anerkennung der Gemeinnützigkeit und halten Briefvorlagen für Förderer und Sponsoren zum sofortigen Download bereit.
Bei der Entlohnung für ehrenamtliche Tätigkeiten bestehen steuerliche Besonderheiten. Weitere Informationen hierzu und eine Vielzahl praxiserprobter Vereinsvorlagen erhalten Sie in unserem Vorteilspaket Vereinsmanagement. Unsere Excelvorlage für die Steuererklärung eines Vereins und Spendenbelege für Geld- und Sachleistungen runden das Vorlagenpaket für Vereine ab.