Im Gegensatz zur klassischen GmbH, deren Gründung grundsätzlich ein Stammkapital von 25000 Euro erfordert, reicht für die Gründung der Mini-GmbH eine Mindesteinlage von einem Euro bereits aus. Dieser Kostenvorteil hat diese 2008 vom Gesetzgeber eingeführte, günstige Form der GmbH für viele Start-ups zu einer attraktiven Gründungsoption gemacht. Formal korrekt lautet ihr Name Unternehmergesellschaft haftungsbeschränkt oder UG haftungsbeschränkt, wobei der Hinweis auf die beschränkte Haftung stets anzuführen ist und nicht abgekürzt werden darf.
Es ist nicht nur das geringe Stammkapital ab einem Euro, das die UG haftungsbeschränkt so interessant macht. Zwar sind Sie verpflichtet, jedes Jahr mit einem Viertel aller erwirtschafteten Gewinne Rücklagen zu bilden - bis die Summe von 25000 Euro erreicht ist. Dann steht einer Umwandlung in eine echte GmbH jedoch nichts mehr im Wege. Zudem haften Sie ab Gründung der UG nur beschränkt. Das heißt, dass - beispielsweise bei einer Insolvenz - lediglich das Stammkapital zur Disposition steht und nicht Ihr Privatvermögen.
Ob Handelsregisteranmeldung, Gesellschafterliste, Gesellschaftervertrag und Ratgeber zur GmbH-Reform oder ob Geschäftsführervertrag, Gesellschafterbeschluss und Übertragung in eine reguläre GmbH: Obwohl die großen Vorteile der Unternehmergesellschaft haftungsbeschränkt offensichtlich sind, stehen dennoch zahlreiche formale Akte an, die es zu bewältigen gilt. Wenn Sie Musterformulare von Vorlagen.de nutzen, sind Sie auch rechtlich stets auf der sicheren Seite. Von der Handelsregisteranmeldung bis hin zu Verträgen und Beschlüssen halten wir alle relevanten Unterlagen zum Download für Sie bereit. Sind Sie Gründer, so kann unser Vorteilspaket mit einer Sammlung an Musterdokumenten eine besonders gute Empfehlung sein. Auch für den Übergang einer Unternehmergesellschaft haftungsbeschränkt in eine reguläre GmbH sind unsere Musterformulare eine praktische und zeitsparende Hilfe.