Aufrechnungserklärung des Mieters (unmittelbar nach Zugang der Kündigung)
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Aufrechnungserklärung des Mieters (unmittelbar nach Zugang der Kündigung)
Mit der Vorlage erklärt ein Mieter die Aufrechnung mit einer Forderung gegen eine Mietforderung mit Zugang der Kündigung. Mieter können grundsätzlich gegen die Mietforderung des Vermieters mit einer Gegenforderung, zum Beispiel wegen Schadensersatz-, Rückzahlungs- oder Minderungsansprüchen aufrechnen, wenn es nicht Einschränkungen zur Aufrechnung im Mietvertrag gibt. Generelle Aufrechnungsverbote sind meist unwirksam. In der Vorlage wird von dem Fall ausgegangen, dass auch kein eingeschränktes Aufrechnungsverbot im Mietvertrag wirksam vereinbart wurde.
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