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Earnout-Unternehmenserwerbe

Letzte Änderung am: 3. Juli 2023

In Unternehmenskaufverträgen definiert die Earn Out-Klausel einen Anteil des Kaufpreises, der abhängig vom Erreichen einer in der Klausel definierten Erfolgsgröße zu einem späteren Zeitpunkt ausgezahlt wird. Solche Earn Out-Klauseln werden oft in Verträge aufgenommen, wenn beide Vertragsparteien unterschiedliche Erwartungen bezüglich des wirtschaftlichen Unternehmenserfolgs haben, z.B. bei neuen Technologien, die sich noch nicht bewährt haben. Normalerweise ist es vom Gesetz vorgesehen, dass alle wirtschaftlichen Chancen, aber auch Risiken beim Verkauf auf den neuen Eigentümer übertragen werden. Mit einer solchen Earn Out-Klausel partizipiert der ehemalige Eigentümer aber weiter am Unternehmen.

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