Die Partnerschaftsgesellschaft bezeichnet den Zusammenschluss von mehreren Freiberuflern, die eine Gesellschaft mit eingeschränkter Berufshaftung gegründet haben. Die Haftung für alle Schäden, die durch berufliche Fehler entstehen, ist bei einer Partnerschaftsgesellschaft auf das vorhandene Gesellschaftsvermögen beschränkt. Alle anderen möglichen Haftungsgründe bleiben unberührt.