Die Personalverwaltung (auch Personalmanagement) gehört zum Bereich HR und kümmert sich um sämtliche administrativen und strategischen Aufgaben im Personalwesen – von der Einstellung im Unternehmen bis zum Austritt von Mitarbeiter:innen. Dazu zählt beispielsweise die Bearbeitung von Krankmeldungen und Urlaubsanträgen oder das Aufsetzen von Arbeitsverträgen. Die Personalverwaltung muss sich bei der Ausführung der unterschiedlichen Tätigkeiten stets an rechtliche Leitlinien halten.
Das Hauptziel der Personalverwaltung ist es, für aktuelle und fehlerfreie Personaldaten der Mitarbeiter:innen zu sorgen. Mit einem reibungslosen internen Ablauf und einer transparenten Kommunikation trägt das Personalmanagement maßgeblich zur Mitarbeiterzufriedenheit im Unternehmen bei. Zufriedene Mitarbeiter:innen tragen wiederum positiv zum Unternehmenserfolg bei, sind seltener krank und bleiben dem Arbeitgeber länger treu.
Das Aufgabenfeld von Mitarbeiter:innen in der Personalverwaltung lässt sich in zwei Kategorien aufteilen: Personalverwaltungsaufgaben aus betrieblichen und/oder gesetzlichen Gründen und Verwaltungsaufgaben, die personalpolitische und strategische Entscheidungen belangen.
Im Bereich Personalwesen geht kein Weg am Umgang mit persönlichen Daten, wie Name, Anschrift oder auch sensiblen Kontodaten vorbei. Aber gerade die Verarbeitung von personenbezogenen Daten und Informationen kann für die Personalabteilung zur Stolperfalle werden.
Aufgrund der seit 2018 durch die DSGVO verschärften Bestimmungen zum Datenschutz drohen Unternehmen bei Verstößen hohe Bußgelder.
Laut Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) müssen Unternehmen unter anderem folgende Punkte erfüllen:
Die Digitalisierung ermöglicht eine Automatisierung vieler Aufgaben im Personalmanagement. Viele Software-Anbieter passen ihr Angebot an die individuellen Bedürfnisse der Unternehmen an und bieten somit effiziente und zeitsparende Lösungen in unterschiedlichen Bereichen:
Personaldaten der Mitarbeiter:innen können papierlos und zentral in einer digitalen Personalakte gespeichert werden. Dazu zählen Arbeitsverträge, Bewerbungsunterlagen oder Kündigungsschreiben. Die Digitalisierung ist nicht nur zeitsparend, sondern auch papier- und somit umweltschonend.
Prozesse im Bereich der Lohnkostenabrechnung lassen sich digital verwalten und können mit wenigen Klicks an den Arbeitnehmer sowie die zuständigen Behörden übermittelt werden.
Die Auslagerung von administrativen Tätigkeiten auf sogenannte Employee Self Services (ESS) erleichtert die Arbeit im Personalwesen. Mitarbeiter:innen können mithilfe von Tools wie einer HR-Software eigenständig Verwaltungsaufgaben wie beispielsweise Urlaubsanträge oder Zeiterfassungen übernehmen. Diese Selbstständigkeit fördert das Verantwortungsgefühl der Angestellten und sorgt zudem für mehr Transparenz im Unternehmen.