Arbeit verdient nicht nur nach Meinung der Gesellschaft, sondern auch nach Auffassung der Gesetzgeber und Gerichte eine angemessene Bezahlung. Dabei sind Arbeitnehmer und Arbeitgeber Ermessensspielräume gestattet, deren Unterschreitung jedoch ernsthafte Konsequenzen für den Arbeitgeber haben kann. Liegt die Bezahlung für eine Arbeit unter zwei Dritteln des Tariflohnes (in manchen Urteilen auch drei Vierteln) beziehungsweise des üblichen Lohnes für die Arbeit, so spricht man von Lohnwucher. Als weiteres Kriterium ziehen Gerichte das Existenzminimum und die Düsseldorfer Tabelle hinzu.
Lohnwucher ist eine sittenwidrige Bezahlung, bei welcher der Arbeitnehmer vonseiten des Arbeitgebers ausgebeutet wird. Häufig findet sie sich vor allem im Niedriglohnsektor und bei einem großen Machtunterschied zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. So sind besonders unerfahrene Arbeitskräfte, Arbeitskräfte mit Migrationshintergrund oder nach längerer Abwesenheit vom Arbeitsmarkt betroffen. Die Zustimmung zu einem solchen Lohn kann aus Unerfahrenheit, Unwissen, fehlende Sprachkenntnisse oder Mangel an Alternativen erfolgen. Häufig geht er mit einem ausbeuterischen Arbeitspensum einher, da die Arbeitnehmer gezwungen sind, sehr lange und hart zu arbeiten, um eine ausreichende Gesamtvergütung zu erhalten.
Rechtliche Folgen
Liegt Lohnwucher vor, so kann der Arbeitnehmer auf diesen klagen. Hierzu muss entweder der übliche Lohn für die Arbeit festgestellt oder der übliche Tariflohn betrachtet werden. Gerichte beziehen außerdem weitere Faktoren für die Feststellung der eventuell sittenwidrigen Bezahlung.
Stellt ein Gericht eine sittenwidrige Bezahlung fest, so ist der Arbeitsvertrag dahin gehend nichtig, dass eine angemessene Bezahlung vergütet werden muss. Dies muss auch rückwirkend geschehen und kann bei langjähriger Beschäftigung zu erheblichen Kosten führen. Erheblich schwerer wiegen allerdings die strafrechtlichen Konsequenzen für den Arbeitgeber. Nach § 291 StGB ist Lohnwucher strafbar und kann mit Geldstrafen oder Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren belegt werden. Aus diesem Grund ist es besonders im Niedriglohnsektor wichtig, auf eine ausreichende Bezahlung zu achten und die üblichen Löhne im Auge zu behalten, um Anpassungen durchzuführen.