Einmalige Zuwendungen
Unter einmaligen Zuwendungen werden Zahlungen verstanden, die der Arbeitnehmer zusätzlich zu seinem regulären Lohn beziehungsweise Gehalt einmalig erhält. Hierunter fällt beispielsweise das Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, das 13. Gehalt, Jahresprämien, Gewinnbeteiligungen, Gratifikationsleistungen jeglicher Art, einmalige Abfindungen sowie Zuwendungen im Zuge eines Betriebsjubiläums. Einen grundsätzlichen Anspruch auf solche Einmalzahlungen hat der Arbeitnehmer nicht. So können Unternehmen freiwillig entscheiden, ob sie ihren Mitarbeitern solche Zusatzzahlungen zugestehen oder nicht. Allerdings stellen Einmalzahlungen ein wichtiges Instrument der Mitarbeiterbindung sowie der Mitarbeitermotivation dar, weshalb viele Unternehmen ihren Mitarbeitern solche einmaligen Zahlungen freiwillig zugestehen. Jedoch gibt es auch Einmalzahlungen, die in entsprechenden Regelungen festgehalten sind und dadurch rechtlich vom Unternehmen ausbezahlt werden müssen. Solche Regelungen können unter anderem Arbeitsverträge, Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen oder betriebliche Gesamtzusagen sein. Außerdem gilt, dass einmal beschlossene Einmalzahlungen in einem Unternehmen auf Grundlage des Gleichberechtigungsgesetzes für die gesamte Belegschaft geltend sind. Demnach sind können Unternehmen bestimmte Arbeitnehmer nicht willkürlich von diesen unternehmensübergreifenden Zahlungen auszuschließen.
Merkmale von einmaligen Zuwendungen
Grundsätzlich handelt sich bei Einmalzahlungen um freiwillige Leistungen des Arbeitgebers, die dieser seinen Mitarbeitern zugesteht. Dabei können Einmalzahlungen ganz unterschiedlich ausfallen. Neben den klassischen unternehmensübergreifenden Zahlungen, wozu beispielsweise das Weihnachtsgeld, das Urlaubsgeld oder das 13. Gehalt zählt, werden darüber hinaus auch spontane und strukturierte Zahlungen unterschieden, die sich an einzelne Mitarbeiter und deren erbrachte Leistungen richten. Eine spontane Zahlung beinhaltet dabei eine einmalige Zuwendung, die unter anderem bei erfolgreichem Abschluss eines Projektes oder bei Absolvierung einer außerordentlichen Leistung an einen bestimmten Mitarbeiter als Belohnung ausgezahlt werden. Dahingegen richten sich strukturierte Zahlungen vor allem an Führungskräfte, die ihre Zielvereinbarungen erreicht haben. Demnach werden vor allem Einmalzahlungen unterschieden, die sich zum einen an die Belegschaft des gesamten Unternehmens richten und zum anderen Zahlungen, die sich auf herausragende Leistung einzelner Mitarbeiter beziehen. Allerdings ist all diesen Einmalzahlungen gemeinsam, dass diese vom Arbeitnehmer nach den geltenden gesetzlichen Regelungen versteuert werden müssen. Demnach werden auch Sozialversicherungsbeiträge für diese Zahlungen fällig.