Zurückweisung einer Kündigung - Musterbrief
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Zurückweisung einer Kündigung - Musterbrief
Nach dem Empfang einer Kündigung wird diese vom Empfänger zurückgewiesen, da die Kündigung ohne das Vorliegen einer Originalvollmacht erfolgte.
Häufig wird eine Kündigung nicht vom Eigentümer oder dem Inhaber des Unternehmes ausgesprochen, sondern von einer ihm oder ihr unterstellten Person (Bevollmächtige/r).
Die Aussprache einer Kündigung von einer bevöllmächtigten Person ist nur rechtswirksam, wenn eine umfassende Vollmacht (Handlungsvollmacht oder Prokura) vorliegt.
Mit diesem Schreiben weisen Sie, als Empfänger, die Kündigung zurück. Damit ist die Kündigung als unwirksam zu betrachten.
Falls Sie noch weitere Fragen haben oder zusätzliche Informationen erfragen wollen, melden Sie sich bei unserem Hotline - Team. Wir stehen Ihnen gerne beratend zur Seite.
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