Benachrichtigung – gewähltes Betriebsratsmitglied
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Benachrichtigung – gewähltes Betriebsratsmitglied
Nachdem eine Betriebsratswahl korrekt durchgeführt wurde, werden im Anschluss daran die gewählten Mitglieder benachrichtigt.
Die gewählten Mitglieder haben die Möglichkeit ihrer Wahl innerhalb einer Frist zu widersprechen. Nach dem Eingang der Wahlbenachrichtigung bei dem gewählten Mitglied hat dieses die Möglichkeit innerhalb von drei Tagen einen Widerruf einzulegen.
Im anderen Fall gilt die Wahl als angenommen.
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