Checkliste - Kennzeichnung an Maschinen
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Checkliste - Kennzeichnung an Maschinen
Mit der CE-Kennzeichnung an neuen Maschinen bestätigt der Hersteller, dass diese in der Regel die Anforderungen der europäischen Maschinenrichtlinie erfüllen. Dort ist festgelegt, dass Stellteile und Bedienelemente deutlich sichtbar und als solche erkennbar sein müssen. Jeder Mitarbeiter soll sofort überblicken können, welche Bewegung oder Handlung bei Betätigung ausgelöst wird. Dort, wo es sinnvoll und möglich ist, sollen zudem geeignete Piktogramme angebracht werden. Ist ein Stellteil für mehrere verschiedene Funktionen ausgelegt und gebaut, das heißt, ist seine Wirkung nicht eindeutig, so muss die jeweilige Steuerwirkung unmissverständlich angezeigt und erforderlichenfalls bestätigt werden. Sind mit dem Ingangsetzen einer Maschine besondere Gefahren verbunden, müssen ein akustisches und/oder optisches Warnsignal vorgeschaltet sein.
Bei älteren Maschinen und Anlagen entspricht die Kennzeichnung nicht immer dem heutigen Standard. In allen Fällen auf „Bestandsschutz“ zu verweisen, ist jedoch unzulässig. Auch „Altmaschinen“ müssen einen Mindeststandard erfüllen und sind bei Bedarf nachzurüsten. So müssen bei diesen Arbeitsmitteln ebenfalls alle Befehlseinrichtungen, die Einfluss auf die Sicherheit haben, deutlich sichtbar und als solche identifizierbar sein. Auch bei Altmaschinen muss der Mitarbeiter wissen, welche Bewegung beim Betätigen eingeleitet wird. Wenn dadurch eine Gefahrensituation entstehen kann, müssen auch diese Stellteile gekennzeichnet sein. Da alte Maschinen in der Regel häufig von erfahrenen Kollegen bedient werden, fehlt oft die Einsicht für die Notwendigkeit der Kennzeichnung. Das Unfallgeschehen bei Aushilfskräften und neuen Mitarbeitern unterstreicht jedoch den Handlungsbedarf.
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