Kündigung Mietvertrag durch Vertreter des Vermieters (Zahlungsverzug)
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Kündigung Mietvertrag durch Vertreter des Vermieters (Zahlungsverzug)
Eine Wohnungsverwaltung kündigt mit diesem Musterbrief einem Mieter, der einen Zahlungsrückstand von zwei Monatsmieten, trotz einer bereits erfolgter Abmahnung, nicht beglichen hat.
Das Muster einer Kündigung ist beispielhaft für die Kündigung durch eine Hausverwaltung oder eine/n Vertreter/in des Vermieters aufgesetzt worden.
Ein Mieter kann laut § 543 Abs. 2 Nr. 3 BGB fristlos (außerordentlich) gekündigt werden, sobald sich der Zahlungsrückstand des Mieters auf mehr als zwei Zahltermine bezieht – der Mieter also mit mindestens zwei Monatsmieten im Zahlungsrückstand ist.
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