Wegfall des Eigenbedarfs nach erfolgter Eigenbedarfskündigung
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Wegfall des Eigenbedarfs nach erfolgter Eigenbedarfskündigung
Wenn der Grund, auf dem eine Eigenbedarfskündigung beruht wegfällt, ist der Vermieter verpflichtet, diesen Wegfall seinem Mieter mitzuteilen. Der Vermieter ist laut § 242 BGB dazu angehalten, dem Mieter einen Aufhebungsvertrag zu den bisherigen Konditionen anzubieten.
Mit dem rechtzeitigen Anzeigen des Wegfalls des Kündigungsgrundes kann der Vermieter Schadensersatzansprüche vermeiden.
Ein strittiger Punkt ist die Frage, ob der Wegfall des Eigenbedarfskündigungsgrundes nur während der Kündigungsfrist zu berücksichtigen ist, oder die Frist für den Wegfall des Kündigungsgrundes bis zu dem Termin der letztmöglichen mündlichen Verhandlung einer eventuellen Räumungsklage gilt.
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