Abmahnung wegen unbefugter Gebrauchsüberlassung an Dritte
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Abmahnung wegen unbefugter Gebrauchsüberlassung an Dritte
Sie möchten Ihren Mieter abmahnen weil er die Wohnung ohne Ihre Zustimmung untervermietet oder an weitere Personen überlassen hat?
Versagt ein Vermieter die Zustimmung zu Gebrauchsüberlassung zu Recht, kann der Vermieter bei unbefugter Überlassung der Mietsache an Dritte, wie Untervermietung oder Besuch, der dann doch fest einzieht, nach einer vorausgegangener Abmahnung des Mieters auf Unterlassung klagen.
In schwerwiegenden Fällen kommt auch eine ordentliche oder außerordentliche Kündigung in Betracht. Das Muster zeigt, wie Sie die Abmahnung gegenüber Ihrem Mieter erklären müssen.
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