Minderung des Kaufpreises
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Minderung des Kaufpreises
Mit dem Musterschreiben verlangt der Käufer vom Verkäufer eine Minderung des Kaufpreises (Senkung des Kaufpreises).
Der Käufer hat gemäß §§ 437 Nr. 2, 441 BGB ein Gewährleistungsrecht und darf den Kaufpreis mindern, wenn die Kaufsache mangelhaft ist und das Nacherfüllungsverlangen gescheitert ist. Das Muster enthält rechtliche Hinweise zur Minderung.
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