Bürgermeistertestament als Nottestament
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Bürgermeistertestament als Nottestament
Das sogenannte Bürgermeistertestament ist Gegenstand dieser Vorlage. Das Bürgermeistertestament wird auch als eine Form des Nottestaments bezeichnet. Gemäß § 2249 BGB kann man rechtswirksam seinen letzten Willen vor dem Bürgermeister erklären, wenn Lebensgefahr besteht und die Errichtung eines Testaments vor einem Notar nicht möglich ist. Der Bürgermeister hat die Erklärung zu beurkunden und zwei Zeugen hinzuziehen.
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