Ausschlagung eines Vermächtnisses
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Ausschlagung eines Vermächtnisses
Anders als bei einer Erbschaft muss ein Vermächtnis erst angenommen werden um den Vermächtnisanspruch geltend zu machen. Möchte der Vermächtnisnehmer das Vermächtnis nicht annehmen, so kann er dies gegenüber dem mit dem Vermächtnis Beschwerten (=Beschwerter), ausschlagen.
Mithilfe der Vorlage teilen Sie dem beschwertem Erben mit, dass Sie das Vermächtnis ausschlagen. In der Vorlage ist der Beschwerter der Alleinerbe.
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