Forderungsabtretung - Anzeige durch Zedenten
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Forderungsabtretung - Anzeige durch Zedenten
Mit der Abtretungsanzeige des Zedenten/Altgläubigers an den Schuldner soll der neue Gläubiger / Zessionar geschützt werden. Für die wirksame Forderungsabtretung bedarf es zwar keiner Zustimmung des Schuldners und der Schuldner muss auch nicht über den Übergang der Forderung unterrichtet werden.
Jedoch besteht für den neuen Gläubiger / Zessionar bei Unkenntnis des Schuldners die Gefahr, dass dieser einen aufrechenbaren Anspruch gegenüber dem Zedenten / Altgläubiger hat oder an ihn zahlt. Denn damit verliert der neue Gläubiger seinen Anspruch gegenüber dem Schuldner.
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