Untermietvertrag für ein Zimmer
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Untermietvertrag für ein Zimmer
Dieser Untermietvertrag für ein Zimmer ermöglicht eine rechtssichere Vermietung oder Anmietung eines Zimmers innerhalb einer Wohnung. Der umfassende Untermietvertrag bezieht sich auf ein umfangreich möbliertes Zimmer.
Der Untermietvertrag beinhaltet die nachfolgend aufgeführten Punkte:
- die Mietsache
- eine genaue Bezeichnung
- Regelungen zur Mitbenutzung und Einrichtungsgegenständen
- die Erlaubnis der Untervermietung und optional eine festgesetzte Mietzeit
Es werden der Mietpreis und Nebenkosten (Pauschale bzw. Inklusivmiete) sowie Sicherheitsleistungen und Gewährleistungen des Vermieters schriftlich festgelegt.
Die Benutzung der Mietsache, mögliche Klein- und Schönheitsreparaturen ebenso wie die Haftung des Mieters sind geregelt.
Ferner sind die Beendigung des Mietverhältnisses, die Schriftform, die Vertragsbestandteile und die Salvatorische Klausel sowie die Empfangsbekenntnis bzw. das Übergabeprotokoll aufgeführt.
Als Grundlage für diesen Untervermietvertrag wird vorausgesetzt, dass das Einverständnis des Vermieters vorliegt. Ohne eine solche Erlaubnis ist eine Untervermietung nicht zulässig (§ 540 BGB).
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