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Zahlungsunfähigkeit

Letzte Änderung am: 3. Juli 2023

Nach der gültigen deutschen Rechtsprechung ist zahlungsunfähig, wer über einen Zeitraum von drei Wochen mindestens zehn Prozent seiner fälligen Verbindlichkeiten nicht begleichen kann. Wenn in einem Unternehmen Zahlungsunfähigkeit eintritt, ist es verpflichtet, einen Insolvenzantrag zu stellen. Klassische Anhaltspunkte für das Vorliegen einer Zahlungsunfähigkeit sind zum Beispiel, dass Sozialversicherungsbeiträge nicht abgeführt und Rechnungen für Betriebsmittel und für das Unternehmen überlebensnotwendige Dienstleistungen wie Strom, Telefon usw. nicht bezahlt werden. Ferner sind eine abrupte Einstellung des Geschäftsbetriebs, ein Abtauchen der Eigentümer oder ein Haftbefehl zur Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung Indizien für eine Zahlungsunfähigkeit.

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