Bestimmte Unternehmen müssen ihren Jahresabschluss offenlegen. Zu den betroffenen Betrieben gehören unter anderem größere Kapitalgesellschaften. Die Veröffentlichung findet im Handelsregister und Bundesanzeiger statt. Für die Erstellung gelten strenge Aufstellungsfristen. Wer seiner Pflicht zur Offenlegung nicht nachkommt, der riskiert finanzielle Strafen. Je nach Größe des Unternehmens gehören verschiedene Unterlagen zum Jahresabschluss. Als Basis gelten die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung. Der Jahresabschluss wird in elektronischer Form eingereicht und steht anschließend allen interessierten Personen zur Verfügung.
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