Das Kapitalgesellschaften- und Co-Richtlinien-Gesetz (KapCoRiLiG) stellt Personengesellschaften wie die GmbH u. Co. KG, bei der keine natürliche Person voll haftet, der Kapitalgesellschaft gleich. Das Gesetz regelt unter anderem die Rechnungslegung und die Prüfung sowie die Offenlegung des aufgestellten Einzel- oder Konzernabschlusses. Es führt zudem Kenngrößen zur Unterscheidung von kleinen, mittelgroßen oder großen Kapitalgesellschaften und Kleinkonzernen auf. Darüber hinaus wurden darin vom Gesetzgeber anzuwendende Sanktionen, die bei Nichtbeachtung der Offenlegungspflichten greifen, verschärft.