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Geschäftsjahr

Letzte Änderung am: 3. Juli 2023

Die Definition des Geschäftsjahres

Das Geschäftsjahr, auch Wirtschaftsjahr genannt, ist im Handelsgesetzbuch unter § 242 verankert. Es beginnt mit der Eröffnungsbilanz und endet am Bilanzstichtag nach spätestens 12 Monaten. Es umfasst den Zeitraum, in dem ein Unternehmen seine Tätigkeiten ausführt und durch einen Jahresabschluss beendet. Nicht immer stimmt das Geschäftsjahr mit dem Kalenderjahr überein. Dies kann an sogenannten „saisontypischen Entwicklungen“ liegen, damit die bürokratischen Aufwendungen des Unternehmens außerhalb der Hauptsaison abgewickelt werden können. Ebenso kann es sein, dass jährliche Wartungs- und Reinigungsarbeiten an Geräten anfallen, wobei es sich als Vorteil erweisen kann, den Jahresabschluss diesem Umstand anzupassen. Hierfür ist allerdings eine individuelle Satzung notwendig. Die Überschreitung von zwölf Monaten für ein Wirtschaftsjahr ist nicht zulässig. Kapital- und Personengesellschaften sind verpflichtet einen vollständigen Jahresabschluss ausarbeiten, während es bei Freiberuflern und Kleinunternehmer reicht, eine Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) beim zuständigen Finanzamt einzureichen. In der Landwirtschaft beginnt ein Geschäftsjahr meist am 01. Mai beziehungsweise am 01. Juli.

Die Besonderheiten bei  Aktiengesellschaften und GmbH

Die zeitliche Ausrichtung eines Geschäftsjahres, beziehungsweise Wirtschaftsjahres beeinflusst die Termine eines Unternehmens maßgeblich. Besonders deutlich wird dies bei Aktiengesellschaften und GmbHs. Bei diesen Firmierungen ist die Einhaltung bestimmter Fristen für die Zusammenkunft der Aktionärsversammlungen unbedingt einzuhalten. Zu dem Jahresabschluss einer Aktiengesellschaft gehören neben der Bilanz eine Gewinn- und Verlustrechnung. Hierbei handelt es sich um die buchhalterische Übersicht aller Aufwände und Erträge des laufenden Geschäftsjahres. Ferner besteht bei Aktiengesellschaften die Pflicht zur Veröffentlichung des Jahresabschlusses für das laufende Wirtschaftsjahr.

Das Rumpfgeschäftsjahr

Ein Rumpfgeschäftsjahr liegt dann vor, wenn die Dauer eines Geschäftsjahres die Zeit von zwölf Monaten unterschreitet. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn die Gründung einer Firma im laufenden Jahr stattfindet und das laufende Geschäftsjahr trotzdem zum 31. Dezember dieses Jahres enden soll. Das folgende Wirtschaftsjahr beginnt dann am 01. Januar des Folgejahres und endet am 31. Dezember.

Um Ihr Geschäftsjahr richtig abzuschließen, haben wir Ihnen eine Vorlage zur
Vereinfachung der Bilanzierung angehängt.

 

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