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Kreditsicherheit

Letzte Änderung am: 3. Juli 2023

Eine Kreditvergabe ist für Kreditgeber oftmals mit Risiken verbunden. Um sich gegen diese Risiken abzusichern, bietet sich dem Kreditgeber die Möglichkeit an, im Falle einer Zahlungsunfähigkeit des Kreditnehmers auf verwertbare Wertgegenstände zurückzugreifen. Diese Wertgegenstände werden folglich aus dem Vermögen des Kreditnehmers ausgegliedert und sichern so den Kredit in Form einer Kreditsicherheit beziehungsweise einer Kreditsicherung ab. Kreditsicherheiten stellen bei vielen Banken eine Grundvoraussetzung für eine Kreditvergabe dar. Denn grundsätzlich sichert sich die Bank als Kreditgeber mithilfe der Kreditsicherung gegen die Zahlungsunfähigkeit des Kreditnehmers ab. Denn kann ein Kreditnehmer seinen laufenden Kredit nicht mehr begleichen, hat die Bank die Möglichkeit, die dadurch entstehenden Zahlungsausfälle mit der Kreditsicherheit auszugleichen.

Anforderungen an eine Kreditsicherheit

Die Bank stellt verschiedene Anforderungen an eine Kreditsicherung. Unter anderem sollte der Sicherheitswert leicht bewertbar sein, und während der Kreditlaufzeit lediglich über einen geringen Wertverlust verfügen. Darüber hinaus stellt die einfache Marktgängigkeit ein weiteres Kriterium dar. Denn für die Bank ist es von besonderem Interesse, dass die Sicherheit leicht weiterverkauft werden kann. Außerdem sollte die Kreditsicherung von der finanziellen Lage des Kreditnehmers sowie der wirtschaftlichen Lage unabhängig sein.

Arten der Kreditsicherheit

Wie eine Kreditsicherung konkret aussieht, richtet sich nach dem jeweiligen Kreditinstitut, nach der Art und dem Umfang des Kredites sowie nach der Bonität des Kreditnehmers. Demzufolge können Kreditsicherheiten von vielfältiger Natur sein. Jedoch wird grundsätzlich zwischen den zwei Sicherheitsklassen der Personalsicherheit sowie der Real- und Sachsicherheit unterschieden. Bei der Personalsicherheit haftet ein Dritter für die Summe, die der Kreditnehmer aufgenommen hat. Eine solche personenbezogene Sicherheit wird unter dem Begriff der Bürgschaft zusammengefasst und stellt die am häufigsten angewandte Personalsicherheit dar. Weitere Formen der Personalsicherheit sind der Schuldbeitritt, die Garantie oder die Patronatserklärung. Bei Real- beziehungsweise Sachsicherheiten werden dem Kreditgeber vom Kreditnehmer Rechte an Dingen übertragen. Dies können beispielsweise Rechte an Grundstücken oder Vermögensgegenstände sein. Auch die Eintragung einer Grundschuld sowie eine Hypothek sind weitere Möglichkeiten der Sachsicherheit.

 

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