Wenn ein Unternehmen mit einem großen Warenbestand Insolvenz anmeldet, wird während des Insolvenzantragsverfahrens eine Aufnahme der zu verwertbaren Gegenstände vorgenommen. Somit kommt es vor, dass sehr viel Ware als verwertbare Masse vorhanden ist. Diese sogenannte Masse nennt sich in dem Fall Insolvenzware. Wenn das Insolvenzantragsverfahren abgeschlossen ist, können diese Waren verkauft werden. In der Regel erfolgt solch ein Verkauf freihändig oder über eine Auktion. Meistens werden Posten zusammengefasst und keine einzelnen Güter verkauft. Insolvenzware ist nicht gleichbedeutend mit B-Ware. Selbstverständlich kann sich auch B-Ware unter den angebotenen Posten befinden. Dies müsste aber vorher ausgewiesen und bekannt gegeben werden. Da der Insolvenzverwalter von den Gläubigern eine Marge vorgegeben bekommen hat, die er zu erzielen hat, muss ein gewisser Mindesterlös erzielt werden. Als durchschnittlich erzielbarer Erlös sind ca. 25 Prozent des handelsüblichen Einkaufswertes ansetzbar. Bei hohem Interesse an einem Posten kann dieser über dem Richtwert liegen. Bei schwer verkäuflichen Gegenständen ist es dem Verwalter freigestellt, auch unter die vorgegebene Marge gehen zu können.
Im Normalfall kommen auf den Zuschlagspreis ein Aufgeld sowie die jeweils gültige Mehrwertsteuer hinzu. Für Gewerbetreibende ist die Mehrwertsteuer wiederum ein durchlaufender Posten - für Privatkäufer nicht. Trotz Aufgeld und Mehrwertsteuer ist der Kauf von Insolvenzware ein Schnäppchen. Der Käufer erhält hochwertige Waren für einen geringen Preis. In den Verkaufs- und Versteigerungsbedingungen ist grundsätzlich festgehalten, dass die Ware gekauft wie gesehen übernommen wird. Außerdem muss die Ware sofort in bar oder mit einem von der Landeszentralbank bestätigtem Scheck bezahlt werden. Wird die gekaufte Ware nicht umgehend mitgenommen, so geht hingegen die Gefahr des zufälligen Untergangs, des Verlustes oder der Beschädigung sofort auf den Käufer über. Außerdem gibt es keinen Garantieanspruch, da sich das ehemalige Unternehmen in Auflösung befindet und somit von jeglicher Haftung befreit ist. Trotzdem ist und bleibt die Investition in Insolvenzware für den Kenner lukrativ.
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