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effektiver Jahreszins

Letzte Änderung am: 3. Juli 2023

Effektiver Jahreszins falsch: effektiver Jahreszins

Der Begriff effektiver Jahreszins ist im Kreditgeschäft zu finden. Der Zins ist im Gegensatz zum Nominalzins nicht der Zins, mit dem mathematisch gerechnet wird. Er dient vielmehr der Vergleichbarkeit von Kreditkosten, da er alle berechneten Kosten beinhaltet. Zinsen werden pro Jahr angegeben. Da im Kreditgeschäft die Rückzahlung und damit die Zinszahlungen in der Regel monatlich erfolgen, ergibt sich ein effektiv höherer Preis. Daneben werden weitere Kosten wie Bearbeitungsgebühren und Disagio auf die Laufzeit umgerechnet und im effektiven Jahreszins ausgedrückt.

 

Optimale Vergleichsmöglichkeiten von Kreditkosten durch den effektiven Jahreszins

Da Kreditangebote häufig verschiedene Kostenarten in unterschiedlichen Höhen beinhalten, ist ein Vergleich der Angebote für den Verbraucher eine Herausforderung. Beachtet er den effektiven Jahreszins, der grundsätzlich bei jedem Kredit angegeben werden muss, ist der Vergleich problemlos möglich. Die Berechnungsmethode ist gesetzlich geregelt. Ein Kostenfaktor ist die zwischenjährliche Verrechnung. Ob der Kunde jährlich, quartalsmäßig oder monatlich Zinsen auf die Restschuld zahlt, drückt sich im effektiven Jahreszins aus. Gebühren sind weitere Kostenfaktoren. Ein Disagio ist kein Kostenfaktor, sondern eine Vorauszahlung auf den Zins. Dabei bekommt der Kunden vom beantragten Kredit eine um das Disagio verminderte Summe ausgezahlt. Es wird auch von Auszahlungsverlust gesprochen. Im Gegenzug vermindert sich der zu zahlende Nominalzins. Diese Konstruktion ist sinnvoll, wenn Kreditkosten steuerlich geltend gemacht werden können und die Steuerlast zum Auszahlungszeitpunkt des Kredits höher ist als in den kommenden Jahren.

 

Die Berechnungsgrundlagen für den effektiven Jahreszins wurden um zusätzliche Kosten erweitert

Die Berechnung von Gebühren hat an Bedeutung verloren, da diese durch die Gesetzgebung abgeschafft wurden. Inzwischen müssen Kreditangebote jedoch weitere Kosten im effektiven Jahreszins einkalkulieren. Dazu gehören die Kosten für die Bestellung und Eintragung einer Grundschuld. Da für Notargebühren und Gerichtskosten Gebührenordnungen existieren, ist die Berechnung problemlos möglich. Kosten werden immer über Kreditlaufzeiten umgelegt. Da es bei variablen Darlehen keine rechenbare Laufzeit gibt, unterstellen die Institute die durchschnittlichen Laufzeiten.

 

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