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Schuldnerverzeichnis

Letzte Änderung am: 3. Juli 2023

Was wird unter dem Schuldnerverzeichnis in der Wirtschaft verstanden?

Das Schuldnerverzeichnis ist ein Register, in dem alle Schuldner eingetragen werden, die trotz Aufforderung die Rechnungen mehrfach nicht beglichen haben. Als Folge sinkt die Bonität von einer Person oder des Unternehmens. Dadurch können Nachteile bei vorgesehenen Kaufverträgen entstehen, da die Zahlungsfähigkeit nicht gesichert ist. Das Verzeichnis kann zentral eingesehen werden. Ist die Bonität nicht ausreichend vorhanden, dann wird es häufig mit dem Kauf auf Rechnung schwierig. In diesem Fall muss der Kunde meistens in Vorkasse gehen. So kann ein sicherer Handel mit Waren oder Dienstleistungen garantiert werden.


Das Verzeichnis wird am zentralen Vollstreckungsgericht geführt. Dabei wird der Eintrag meistens von der Vollstreckungsbehörde, dem Gerichtsvollzieher oder einem Insolvenzgericht angeordnet. Ein Eintrag kann erfolgen, wenn eine oder mehrere Voraussetzungen dafür vorliegen. Dabei kann der Schuldner zum Beispiel ohne Einkommen und eigenes Vermögen sein. Aus diesem Grund wird eine Zwangsvollstreckung ohne Erfolg bleiben. Ein Eintrag kann auch vorgenommen werden, wenn ein Unternehmen oder Betrieb der Pflicht zur Aushändigung des Vermögensverzeichnisses nicht nachgekommen ist. Außerdem erfolgt ein Vermerk, wenn der Schuldner nach dem Ablauf einer bestimmten Frist den Forderungen der Gläubiger nicht nachgekommen ist oder keine Vereinbarung für eine Zahlung in Raten erfolgreich war.

Wozu dient dieses Verzeichnis?

Das Verzeichnis dient zur Sicherheit des Handels mit Waren, Dienstleistungen oder auch Geldtransfers. Da dieses Register öffentlich ist, kann es bei Bedarf eingesehen werden. Dabei ist die Notwendigkeit einer Auskunft gesetzlich geregelt. Gründe für eine Auskunft können zum Beispiel eine Zwangsvollstreckung, die Zuordnung von öffentlichen Geldern oder auch zur Überprüfung der wirtschaftlichen Zuverlässigkeit eines Unternehmens sein. Auch zur Vermeidung wirtschaftlicher Nachteile, zum Zweck der Strafverfolgung oder deren Vollstreckung kann die Einsicht gewährt werden. Zudem besitzt der Schuldner ebenfalls die Möglichkeit, eventuelle Einträge zu sehen. Der Eintrag kann gelöscht werden, wenn die Gründe dafür nicht mehr gegeben sind.

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