Existenzgründungen und Start-ups, die mit neuen Ideen den Markt erobern wollen, benötigen aus zahlreichen Gründen Kapital. Meistens ist dieses nicht vorhanden, und auch Sicherheiten für einen Kredit bei einer Bank sind selten gegeben. Eine alternative Möglichkeit, das benötigte Geld zu generieren, ist die Beteiligung durch einen Kapitalgeber. Das Beteiligungskapital wird durch den Kapitalgeber zur Verfügung gestellt, um die notwendigen Ausgaben zum Unternehmensstart zu bedienen. Dazu müssen die Kapitalgeber von dem Unternehmen, seiner Idee und seinen Erfolgsaussichten überzeugt werden. Dies bedarf neben einer guten Präsentation eines ausgearbeiteten Businessplans und einer überzeugenden Qualifikation der Existenzgründer. Die Beteiligung wird in der Bilanz als Eigenkapital geführt.
Eine Geschäftsbeteiligung kann entweder als stille oder als offene Geschäftsbeteiligung durchgeführt werden. Bei der stillen Beteiligung erwirbt der Kapitalgeber keinen Anteil am Geschäft, sondern nur ein Anrecht auf die Gewinnbeteiligung anhand der ausgehandelten Konditionen. Bei der offenen Beteiligung wird der Kapitalgeber zu einem Miteigentümer des Start-ups und kann mit Mitspracherecht und Informationsrecht Einfluss auf die Geschicke des Unternehmens ausüben. Er ist auch von außen als Kapitalgeber erkennbar. Eine Sonderform der offenen Beteiligung ist die tätige Beteiligung, bei der der Kapitalgeber nicht nur Geldmittel, sondern auch seine Arbeitskraft in das gegründete Unternehmen einfließen lässt.
Bei der Existenzgründung und Suche nach dem richtigen Partner für eine Geschäftsbeteiligung muss die Art des Unternehmens beachtet werden. Innovative Start-ups werden häufig von sogenannten „Business Angels“ unterstützt. Dies sind erfahrene Manager, die häufig auch ein großes Netzwerk an Kontakten mit ins Unternehmen einbringen können. Für mittelständische, weniger innovative Existenzgründungen gibt es Beteiligungsgesellschaften, Investmentgesellschaften und Gründerfonds, welche die Geschäftsbeteiligung vor allem als Anlagestrategie verfolgen. Neben einzelnen Geschäftsbeteiligungen gibt es außerdem die Möglichkeit des Crowdinvestments. Bei dieser beteiligen sich private Kleinstanleger direkt an Start-ups, häufig über spezielle Marktplätze im Internet. Hier kommt es auf eine überzeugende, begeisternde Unternehmensstrategie und die richtige Präsentation an.