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Fremdkapital Bankkredite

Letzte Änderung am: 3. Juli 2023

Wenn das Unternehmen Fremdkapital benötigt

Als Fremdkapital wird in der Betriebswirtschaftslehre Kapital bezeichnet, welches einer juristischen Person befristet und rückzahlbar zur Verfügung gestellt wird. Es gibt verschiedene Varianten des Fremdkapitals. Eine Besonderheit stellt dar, dass auch Rückstellungen dazu zählen, die im Jahresabschluss eingebucht sind. Dieses Kapital würde aus der sogenannten Innenfinanzierung stammen. Was aber grundsätzlich gleich ist: Fremdkapital unterliegt immer den allgemeinen schuldrechtlichen Regeln und ist ein Vergütungsanspruch des Kapitalgebers, der auch verzinst zu werden hat. Ganz gleich, ob dieses geliehene Kapital aus einer Innen- oder Außenfinanzierung stammt, muss dieses im Jahresabschluss entsprechend gebucht werden.

Was gilt alles als Fremdkapital?

Fremdkapital aus einer Außenfinanzierung ist die übliche Variante. Ob Existenzgründer oder eingesessenes Unternehmen – es kann viele Gründe geben, Kapital aufnehmen zu wollen oder zu müssen. Es können Investitionen geplant sein, um den Betrieb wettbewerbsfähig zu halten. Es kann der Grundstock für eine Existenzgründung sein. Oder es besteht die Möglichkeit, dass Kapital aufgenommen wird, um eine drohende Krise abzuwenden.

Typische Arten des Fremdkapitals sind:

  • Bankkredit
  • Nachrangdarlehen
  • Gesellschafterdarlehen
  • Hybridanleihe

Die größten Unterschiede bei den genannten Varianten liegen in der Laufzeit und in der vorgeschriebenen Art der Bilanzierung.

Bei einer Existenzgründung ist die Kapitalaufnahme in der Regel ein Bankkredit. Da das Unternehmen sich noch in der Gründungsphase befindet, sind Sicherheiten meistens nicht vorhanden. Daher erwartet die finanzierende Bank einen gut durchdachten und ausgearbeiteten sowie realistischen Businessplan. Kommt es zum Kreditabschluss, werden Laufzeit und Zinssatz vereinbart. Eine weitere Möglichkeit für Existenzgründer ist die Kapitalaufnahme über die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau). Es handelt sich hierbei um kein Kreditinstitut im Sinne des Kreditwesens, sondern um eine Anstalt des öffentlichen Rechts. Die Vorgehensweise, um eine KfW-Förderung zu beantragen, ist nicht viel anders als bei einem typischen Bankkredit. Der Hauptaspekt liegt aber in der Förderung von Gründern und deren guten Ideen. Die Laufzeiten sind großzügiger und der Zinssatz erheblich niedriger als bei einer klassischen Finanzierung.

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