Einen Arbeitsvertrag schließen - das geschieht auf Basis der Gegenseitigkeit. Die Vertragsparteien sind der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer. Der Arbeitsvertrag kann schriftlich oder mündlich geschlossen werden, es sei denn, es gibt einen Formzwang festgelegt durch den Tarifvertrag oder die Betriebsvereinbarung. Eine Änderung des Arbeitsvertrags kann nur im beiderseitigen Einverständnis erfolgen.
Eine große Auswahl an verschiedenen Arbeitsverträgen haben wir für Sie zusammengestellt.