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Absichtserklärung

Letzte Änderung am: 3. Juli 2023

Eine Absichtserklärung, die auch als Letter of Intent oder kurz LoI bezeichnet wird, ist ein Dokument, das von in Verhandlung stehenden Parteien gemeinsam verfasst wird. Dabei enthält die Erklärung neben der Willensbekräftigung für eine Zusammenarbeit und der Verfassung bestimmter Rahmenbedingungen auch die Bereitschaft beider Verhandlungsparteien zu ernsthaften Verhandlungen. Aufgrund dieser Bestandteile wird eine solche Erklärung oftmals im Vorfeld von Unternehmenskäufen oder Softwareverträgen sowie bei bevorstehenden Kooperationen eingesetzt. Allerdings sind die darin enthaltenen schriftlichen Vereinbarungen rechtlich unverbindlich, sodass zu keiner Zeit ein Anspruch auf Vertragsabschluss besteht. Somit stellt eine Absichtserklärung keine Bindungswirkung dar. Daher muss der beabsichtigte Hauptvertrag auch infolge eines bestehenden LoI nicht automatisch abgeschlossen werden. Jedoch sind vereinbarte Regeln, wie beispielsweise eine Exklusivitätsklausel oder eine Geheimhaltungsvereinbarung, die in der Erklärung schriftlich festgehalten sind, über die vereinbarte Dauer des LoI verbindlich. Somit stellt ein Letter of Intent meist den ersten Schritt in Bezug auf eine formale Vertragsunterzeichnung dar.

Inhalte einer Absichtserklärung

Grundsätzlichen wird in einem LoI der Verhandlungsstand zusammengefasst und die Bereitschaft über eine Zusammenarbeit von beiden Vertragsparteien bestätigt. Auch geplante Vorhaben und Ergebnisse aus bisherigen Gesprächen können im LoI festgehalten werden. Darüber hinaus sollte auch die Unverbindlichkeit der Erklärung erfasst werden. Außerdem kann auch ein unverbindlicher Zeitplan, der die weiteren Schritte bis zum geplanten Vertragsabschluss konkretisiert, im Letter of Intent dargestellt werden. Im Falle einer exklusiven Verhandlung zwischen den beiden Parteien sollte die Erklärung zudem eine entsprechende Exklusivitätsklausel enthalten. Um darüber hinaus auch die geschäftssensiblen Daten zu sichern, die im Rahmen der Verhandlungen ausgetauscht werden, bietet sich die Vereinbarung einer Geheimhaltungsverpflichtung an. Auch mögliche Sanktionen, die bei Zuwiderhandlung dieser Vereinbarung in Kraft treten, sollten an dieser Stelle festgehalten werden. Des Weiteren sollte eine Absichtserklärung auch über eine Laufzeit verfügen sowie Reglungen zu Kosten enthalten, die im Vorfeld des beabsichtigen Vertrages entstehen. Im Zuge dessen sollte klar definiert werden, welche Vertragspartei für welche entstehenden Aufwendungen aufkommen muss.

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