Arbeitsproben
Arbeitsproben, die auch als Work Sample bezeichnet werden, sind in vielen Branchen und Berufen ein fester Bestandteil der Bewerbung. Dabei handelt es sich im Allgemeinen um Referenzen, welche einen sichtbaren Beweis von bisher erbrachten Leistungen darstellen. Diese Art von Arbeitsmuster ist gerade bei Bewerbungen in Kreativberufen besonders verbreitet, wobei Unternehmen Belege über die bisher gestalteten Projekte verlangen. Aber auch bei Journalisten, Fotografen, Designern, Wissenschaftlern und Architekten werden Arbeitsproben im Zuge einer Bewerbung verlangt. Hinzu kommen Programmierer, Webentwickler oder Kommunikationsberufe, wie beispielsweise Social Media Manager, die ihre bisherigen Leistungen im Rahmen einer Bewerbung immer häufiger mit Work Samples belegen müssen.
Welche Formen von Arbeitsproben gibt es?
Je nach Branche und Beruf werden oftmals unterschiedliche Arbeitsproben gefordert. Die Spannweite reicht dabei von Skizzen, Fotomappen oder Grafiken bis hin zu Videos, Prototypen und Architekturmodellen. Aber auch Artikel stellen eine beliebte Form der Work Samples dar, wobei es sich unter anderem um wissenschaftliche Fachbeiträge oder allgemeine Veröffentlichungen handeln kann. Aber auch eine Kongressteilnahme sowie eine Einladung als Redner können als Arbeitsprobe verwendet werden. Darüber hinaus sind oftmals auch kopierte oder gescannte Zeichnungen, Modedesignentwürfe oder programmierte Apps sowie Anwendungen als Referenzen für bisherige Leistungen erwünscht. Zudem können auch Fotos oder Mappen von Plakaten sowie von Werbeanzeigen als Work Sample der Bewerbung beigelegt werden. In besonderen Situationen kann eine Arbeitsprobe jedoch all diese Formen deutlich übersteigen. Dies ist der Fall, wenn der potenzielle Arbeitgeber beispielsweise ein umfassendes Konzept ausgearbeitet haben möchte. Demzufolge kann eine Arbeitsprobe auch mal zu einem enormen Zeitaufwand sowie zu einer Menge zusätzlicher Arbeit aufseiten des Bewerbers führen. Allerdings gilt es, bei allen eingereichten Work Samples auf die geltenden urheberrechtlichen Rahmenbedingungen zu achten. So muss in besonderen Fällen ein Einverständnis des Urhebers eingeholt werden, bevor die Arbeitsprobe im Rahmen einer Bewerbung an Dritte weitergeleitet werden darf.
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