Bitte um Erstellung eines Energieausweises
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Bitte um Erstellung eines Energieausweises
Mit diesem Schreiben fragen Sie die Erstellung eines Energieausweises an. Ein Energieausweis dient der energetischen Bewertung eines Hauses. Gemäß der Energiesparverordnung (EnEV 2009) sind zwei Arten des Ausweises vorgesehen.
Dies ist zum einen der verbauchsorientierte Energieausweis und zum anderen der bedarfsorientierte Ausweis. Welcher Personenkreis zur Ausstellung eines Energieausweises berechtigt ist, wird ebenfalls in der EnEV 2009 geregelt. Das sind beispielsweise Fachingenieure und Architekten. Ein verbauchsorientierter Ausweis ist meist völlig ausreichend, insbesondere für ältere Gebäude.
Der bedarfsorientierte Ausweis erfordert eine wesentlich ausführlichere Betrachtung und Bewertung des Gebäudes. Die Ausstellung beider Ausweise ist unmittelbar an bestimmte Kriterien gebunden.
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