Vaterschaftsanerkennung durch den neuen Partner einer verheirateten Frau
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Vaterschaftsanerkennung durch den neuen Partner einer verheirateten Frau
Der neue Partner einer noch verheirateten Frau mit Zustimmung des Kindsvaters, erkennt mit diesem Muster, vor einem Notar die Vaterschaft an. Hierzu erklärt der noch nicht geschiedene Ehemann seine Einwilligung während das Scheidungsverfahren noch rechtshängig ist. Die Anerkennung der Vaterschaft ist eine einseitiges Zustimmungsbedürftiges Rechtsgeschäft und dieses ist schon vor der Geburt des Kindes zulässig. Die Form der Ankerkennung bedarf der notariellen Beurkundung (Vorlage) oder ist durch einen Standesbeamten, durch ein Amtsgerichts oder bei dem zuständigen Jungendamt zu erklären.
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