Ehevertrag mit Ausschluss des Versorgungsausgleichs
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Ehevertrag mit Ausschluss des Versorgungsausgleichs
Mit der Vorlage können Ehegatten einen Ehevertrag über den Ausschluss des Versorgungsausgleiches schließen. der Ehevertrag muss notariell beurkundet werden. In der Vorlage wird als Grund für den Ausschluss die ausreichende finanzielle Vorsorge für das Alter durch beide berufstätigen Ehepartner genannt.
Mit einer Scheidung wird in der Regel auch der Versorgungsausgleich geregelt. Möchten Ehegatten den Versorgungsausgleich ausschließen, können Sie das mithilfe eines Ehevertrags machen. Der Ehevertrag kann zu jedem Zeitpunkt der Ehe geschlossen werden. Damit ein Gericht einen Ausschluss des Versorgungsausgleichs anerkennt müssen die Gründe nachvollziehbar sein und durch den Vertrag darf nicht ein Ehegatte besonders benachteiligt werden.
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