Die Berufsgenossenschaften verlangen beim Umgang mit bestimmten Maschinen oder Arbeitsmaterialien, die Aufstellung von Betriebsanweisungen. Sie sollen den Arbeitnehmer auf bestimmte Gefahren beim Umgang mit bestimmten Werkstoffen und Materialen hinweisen. Es handelt sich bei der Betriebsanweisung somit um ein Dokument der Unfallverhütung. Nicht zu verwechseln ist die Betriebsanweisung (BA) mit der Betriebsanleitung. BA erfüllen im Gegensatz zur Betriebsanleitung ausschließlich den Zweck, auf Gefahren beim Umgang mit bestimmten Werkstoffen hinweisen und entsprechende Schutzmaßnahmen aufzuzeigen. Daneben dienen Betriebsanweisungen aber dem Umweltschutz, da durch den richtigen Umgang mit Gefahrstoffen Schäden an der Umwelt vermieden werden sollen.
Die Verpflichtung zur Aufstellung von Betriebsanweisungen ergibt sich zum einen aus den Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften. Jedoch bestehen in Deutschland auch zahlreiche gesetzliche Regelungen hierzu. Zu erwähnen sei hier beispielsweise: das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), die Biostoffverordnung (BioStoffV), die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV).
Betriebsanweisungen sollen demzufolge bestimmte Inhalte enthalten, damit sie dem Zweck der Unfallverhütung auch erfüllen. Von den Berufsgenossenschaften werden daher folgende Inhalte vorgeschlagen: Regelung des Anwendungsbereiches, Hinweis auf Gefahren für Mensch und Umwelt, Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln, Verhaltensregeln bei Störungen, Verhalten bei Unfällen, Erste Hilfe, Regelungen einer sachgerechte Entsorgung, Folgen einer Nichtbeachtung regeln. Auf Vorlagen.de haben Experten und Fachleute der jeweiligen Berufsgenossenschaften eine ganze Reihe von Muster für die Aufstellung von Betriebsanweisungen für den Umgang mit bestimmten gefährlichen Werkstoffen und Arbeitsmaterialien aufgestellt. Sie können diese Muster als Grundlage für die Aufstellung Ihrer eigenen Betriebsanweisung in Ihrem Unternehmen heranziehen, aber auch als Grundlage, für die eigene Unterweisungen Ihrer Beschäftigten nehmen.