Mängelbeseitigungsaufforderung vor Abnahme (VOB-Vertrag)
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Mängelbeseitigungsaufforderung vor Abnahme (VOB-Vertrag)
- Bei der Aufforderung der Mängelbeseitigung vor Abnahme handelt es sich um einen VOB-Vertrag -
Bei existierenden Mängeln bei einem Bauprojekt, sind Sie verpflichtet dies dem Auftragnehmer formal aufzuzeigen, vorausgesetzt Sie nehmen diesen Missstand vor der Abnahme wahr.
Begründet ist das dadurch, dass Sie sich lediglich nur dann auf §§ 4 Abs. 7, 8 Abs. 3 VOB/B berufen können.
Sie können nur dann im Fällen, wenn die Frist abläuft und bis dahin kein Ergebnis erbracht wurde, bezüglich des Mängels, eine Teilkündigung erklären.
Danach haben Sie das Recht diese Mängel durch ein Ersatzunternehmen korrigieren zu lassen, deren Kosten durch den ersteren Vertragspartner getragen werden müssen.
Diese Vorlage ist rechtssicher und Sie können ihn auf Ihre individuelle Situation anpassen
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