Checkliste - Zeitarbeit
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Checkliste - Zeitarbeit
Zeitarbeitskräfte sind aufgrund der häufig wechselnden Arbeitsstätten oft unzureichend in betriebliche Abläufe und in Arbeitsschutzmaßnahmen eingebunden. Zwischen den Vertragspartnern, dem Zeitarbeitsunternehmen und dem Einsatzbetrieb, ist eine sorgfältige Abstimmung erforderlich. Arbeitsplätze und Aufgaben müssen ausreichend beschrieben sein. Die Gefährdungsbeurteilung ist Grundlage für die Unterweisung. Wechselnde Tätigkeiten im Einsatzbetrieb können nur in Absprache mit dem Zeitarbeitsunternehmen durchgeführt werden.
Gemeinsame Verantwortung
Eine Besonderheit ist die gemeinsame Verantwortung von Einsatzbetrieb und Zeitarbeitsunternehmen für Sicherheit und Gesundheit der Zeitarbeitnehmer. Der Verleiher ist für den Arbeitsschutz seiner Mitarbeiter verantwortlich. Er muss eine Gefährdungsermittlung durchführen, Mitarbeiter unterweisen, Schutzausrüstungen bereitstellen und Vorsorgeuntersuchungen veranlassen. Auch der Einsatzbetrieb übernimmt einen Teil der Verantwortung. Zu seinen Aufgaben gehört es, die Zeitarbeitnehmer in die Arbeitsschutzorganisation zu integrieren. Er hat sie in die betriebliche Organisation der Ersten Hilfe und andere Notfallmaßnahmen einzubinden. Er muss eine arbeitsplatzspezifische Unterweisung durchführen und ist verpflichtet, die Arbeiten nur von geeigneten Mitarbeitern ausführen zu lassen. Er hat für die Benutzung der persönlichen Schutzausrüstung zu sorgen und gegebenenfalls den Verleiher zu veranlassen, die erforderlichen Untersuchungen vornehmen zu lassen.
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