Checkliste - Vorgesetzte als Garanten
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Checkliste - Vorgesetzte als Garanten
Mitarbeiter müssen sich auf ihre Vorgesetzten verlassen können. Jeder Unternehmer trägt im Rahmen seiner Rechtsstellung eine Verantwortung als „Garant“. Er ist gesetzlich verpflichtet, dafür zu sorgen, dass seine Mitarbeiter vor bestehenden Gefahren geschützt sind. Für Vorgesetzte kann aufgrund der Stellung im Betrieb oder durch Übertragung von Unternehmerpflichten ebenfalls eine Garantenpflicht vorliegen.
Wer eine „Garantenstellung“ hat, ist verpflichtet zu handeln. Ein „Garant“ kann nicht nur wegen eines aktiven Handelns, sondern auch wegen einer Unterlassung zur Verantwortung
gezogen werden. Kommt es beispielsweise zu einem Unfall, weil der Vorgesetzte eine Schutzeinrichtung nicht hat prüfen lassen, kann ihm fahrlässige Körperverletzung vorgeworfen werden.
Mitarbeiter müssen sich darauf verlassen können, dass Vorgesetzte und Unternehmer die notwendigen Maßnahmen getroffen haben, um die körperliche Unversehrtheit zu garantieren. Die Kollegen können davon ausgehen, dass Vorgesetzte überlegt haben, welche Gefährdungen bei der Arbeit bestehen und welche Schutzmaßnahmen notwendig sind. Mitarbeiter können davon ausgehen, dass sie über bestehende Restgefährdungen unterwiesen werden, dass Arbeitsmittel regelmäßig geprü werden, gesundheitsgefährdende Arbeitsstoffe soweit möglich vermieden werden und die getroffenen Schutzmaßnahmen dem Stand der Sicherheitstechnik entsprechen. Das garantiert der Vorgesetzte.
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