Checkliste Verkehrswege
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Checkliste Verkehrswege
Unfälle im innerbetrieblichen Transport werden häufig durch unzureichende Verkehrswege begünstigt. Die Bemessung der Verkehrswege muss sich nach der Anzahl der möglichen Benutzer und der Art des Betriebes richten. Sie müssen so angelegt und bemessen sein, dass sie leicht und sicher begangen oder befahren werden können und in der Nähe Beschäftigte nicht gefährdet werden. Wenn Verkehrswege gleichzeitig für Transportmittel und für Personenverkehr genutzt werden, muss für Fußgänger ein ausreichender Sicherheitsabstand gewahrt bleiben. Neben dem Transportmittel/Ladegut sind beidseitig Randzuschläge von 0,75m zu berücksichtigen. Bewegen sich Transportmittel in beide möglichen Fahrtrichtungen, so sind zusätzlich die zweite Fahrzeugbreite und ein Begegnungszuschlag zu berücksichtigen. Abhängig von den Betriebsbedingungen können bei geringen Verkehrsbewegungen die Begegnungs- und Randzuschläge zusammengefasst werden. Wenn genügend Ausweichstellen vorhanden sind, kann auch bei Gegenverkehr der Verkehrsweg wie einspurig behandelt werden.
Verkehrswege abgrenzen
Verkehrswege müssen erkennbar sein und erforderlichen - falls von den übrigen mit ihnen in einer Ebene liegenden Flächen sichtbar abgegrenzt werden. Wenn Arbeitsplätze neben Verkehrswegen liegen und die dort beschäftigten Arbeitnehmer durch Beförderungsmittel gefährdet werden können, sind Schutzgitter, Schutzwände oder Geländer vorzusehen. Fahrwege müssen zu Türen und Toren, Durchgängen, Durchfahrten und Treppenaustritten mindestens einen Meter Sicherheitsabstand einhalten.
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